Anpassung der Elternbeiträge in der Kindertagesstätte Schmutterzwerge zum 1. September 2025
In unserer Kita Schmutterzwerge werden die Kleinsten unserer Gemeinde bestmöglich pädagogisch betreut. Der Gemeinde war es schon immer wichtig, eine qualitativ gut arbeitende Betreuungseinrichtung zu haben, die eine stabile und ausfallsichere Betreuung ermöglicht. Das ist uns in den vergangenen Jahren auch stets gelungen – auf unser Team, dass das ermöglicht, sind wir auch sehr stolz.
Der Gemeinderat steht dabei immer vor der unbeliebten Herausforderung, die Kosten für die Betreuung möglichst fair auf alle Beteiligten aufzuteilen. Der Freistaat Bayern fördert den Betrieb mit Finanzmitteln, die Eltern zahlen Beiträge und die restlichen Kosten verbleiben bei der Gemeinde. Das Problem, mit dem wir uns konfrontiert sehen: In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass der Anteil des Freistaats anteilig zurückgeht und die Kosten stark steigen. Der Anteil, der an der Gemeinde und den Eltern hängen bleibt, steigt folglich spürbar.
Dies zeigt sich an folgenden drei Beispielen:
Von den Gesamtkosten i. H. v. 1.552.705 EUR im Jahr 2024 fiel ein Großteil auf die Personalkosten: 1.445.256 EUR. 2020 deckte der Anteil des Freistaats noch knapp 58 %, 2024 waren es nur noch knapp 46 %.
Die Personalkosten steigen von 2024 auf 2025 tariflich um voraussichtlich 250.000 EUR – ohne irgendeine Personalmehrung vorzunehmen. Zudem werden gewerkschaftlich zusätzliche Urlaubstage gefordert.
Der Kostenanteil der Gemeinde wuchs allein von 2023 auf 2024 um 145.000 EUR auf nun 586.000 EUR.
Wie alle anderen Gemeinden des Landkreises und darüber hinaus (wir können das täglich in den Zeitungen lesen) müssen wir handeln, um die immer steigenden Kosten zumindest abzufedern. Der Gemeinderat hat sich deshalb in seiner Sitzung am 14. Januar intensiv mit dem Thema beschäftigt.
Wie werden künftige Beiträge für die Kita ermittelt?
Der Gemeinderat hat sich einstimmig dazu entschieden, die Beiträge der Eltern an einer fixen Kennzahl zu ermitteln. Die Gesamteinnahmen aus den Elternbeiträgen sollen ab September 2025 21 % der Personalkosten decken. Ab 2026 sollen es 22 % sein. Das entspricht auch dem Anteil, den die Eltern durch ihre Elternbeiträge in den vergangenen Jahren ungefähr getragen haben. Daraus ergibt sich ein Einnahmenbedarf von ca. 367.000 EUR. Die restlichen 79 % (ab 2026: 78 %) der Personalkosten sowie die Sachkosten für den Betrieb der Kita werden somit aus den Mitteln des Freistaates und der Gemeinde getragen.
Welche Beitragsanpassungen wurden vorgenommen?
Um die o.g. Einnahmen von 367.000 EUR generieren zu können, ist eine Anpassung von ca. +30,50 % notwendig. Dem Gemeinderat war es aber wichtig, dass diejenigen, die keine Unterstützung durch den Freistaat bekommen (der Freistaat gibt für jedes Kindergartenkind 100 EUR zum Beitrag hinzu) nicht übergebührlich zu belasten. Einstimmig wurde deshalb auf eine Erhöhung der Krippengebühr um nur 15 % sowie eine Erhöhung der Kindergartengebühr um 40 % beschlossen.
Welche Beiträge gelten somit ab September 2025?
Aus den o.g. Anpassungen ergeben sich folgende Gebühren, die ab dem 1. September 2025 gelten:
Gebühren pro Monat |
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Krippe |
Kindergarten | |
2-3 Stunden Betreuung pro Tag | 248 EUR | |
3-4 Stunden Betreuung pro Tag | 272 EUR | |
4-5 Stunden Betreuung pro Tag | 297 EUR | 216 EUR – 100 EUR = 116 EUR |
5-6 Stunden Betreuung pro Tag | 333 EUR | 245 EUR – 100 EUR = 145 EUR |
6-7 Stunden Betreuung pro Tag | 366 EUR | 268 EUR – 100 EUR = 168 EUR |
7-8 Stunden Betreuung pro Tag | 401 EUR | 289 EUR – 100 EUR = 189 EUR |
8-9 Stunden Betreuung pro Tag | 311 EUR – 100 EUR = 211 EUR |
Wie werden Beitragsanpassungen künftig behandelt?
Neben den regelmäßigen Überprüfungen, ob Kosteneinsparungen möglich sind, werden die Beiträge für die Kinderbetreuung künftig jährlich anstatt zweijährlich im Gemeinderat behandelt und angeglichen. So werden große Sprünge wie sie in den vergangenen Jahren notwendig waren etwas abgefedert. Betrachtet werden – wie oben beschrieben – die Personalkosten. Aus der geplanten Kostendeckung von 22 % werden die notwendigen Einnahmen durch Elternbeiträge ermittelt und die Beiträge prozentual angeglichen.
Welche Unterstützungen gibt es für Eltern?
Neben den 100 EUR Beitragszuschuss für Kinder im Kindergarten (diese werden vom Freistaat automatisch der Gemeinde überwiesen) gibt es für Familien die Möglichkeit 100 EUR Krippengeld zu beantragen. Da dies abhängig vom Einkommen der Eltern ist, muss dies selbst beantragt werden. Informationen dazu gibt beim Zentrum Bayern „Familie und Soziales“ (ZBFS) Region Schwaben (Morellstr. 30, 86159 Augsburg, Servicetelefon: 0931 32090929).
- Für Familien mit mehreren Geschwistern in der Kita gibt es in der Kita-Satzung eine Geschwisterermäßigung. Die Ermäßigung beträgt:
- 85% für das 3. Kind und jedes weitere Kind
- 50% für das 2. Kind in der Kinderkrippe
- 25% für das 2. Kind im Kindergarten
Es besteht die Möglichkeit, dass der Elternbeitrag auf Antrag ganz oder teilweise vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landratsamt Augsburg, www.landkreis-augsburg.de) übernommen wird, wenn die Belastung den Eltern und dem Kind aus wirtschaftlichen Gründen nicht zuzumuten ist.