Bekanntmachung zur 16. Sitzung des Gemeinderates Nordendorf
am Dienstag, den 15.10.2024, um 19:00 Uhr findet die 16. Sitzung des Gemeinderates Nordendorf statt.
am Dienstag, den 15.10.2024, um 19:00 Uhr findet die 16. Sitzung des Gemeinderates Nordendorf statt.
In „A‘ heiligs Köfferle“ prallen Münchner Gangster, ein korrupter Politiker, eine gewitzte Waisenhausschwester und ein Bordell aufeinander, während ein Koffer voller Geld die absurdesten Verstrickungen auslöst. Nichts ist, wie es scheint, und am Ende ist das Unvorstellbare plötzlich möglich!
Das Team freut sich an diesen Spieltagen auf Sie:
• 09. November 2024
• 10. November 2024
• 16. November 2024
• 17. November 2024
• 22. November 2024
• 23. November 2024
• 24. November 2024
Ab 29.09.2024 können Karten wie folgt reserviert werden:
• Online unter www.theaterverein-nordendorf.de
• per WhatsApp oder telefonisch unter: 0152 09642200
• per Mail: kartenbestellung@theaterverein-nordendorf.de
Abholung am Mittwoch den 30.10.2024 und 06.11.2024 von 18:00 bis 20:00 Uhr beim Bürgersaal in Nordendorf und an der Abendkasse.
Auch in diesem Jahr findet wieder die Aktion „Adventsfester“ in Nordendorf statt. Wie ein Adventskalender werden 24 Fenster dekoriert, verziert und geschmückt. Wer einen Tag im Adventskalender übernehmen mag, kann sich auf der Internetseite www.mit-mach-insel.de eintragen.
Für Fragen ist der Ansprechpartner der Mitmach-Insel Matthias Füller unter 08273 5599676 erreichbar.
In der Boschstraße 3 ist seit September die Kaiser Käsealm in der der neue Käseladen der Landkäserei Reißler zu finden ist. Von Donnerstag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr werden Sie mit kleinen Frühstücken, Kaffee und Kuchen und Brotzeiten bewirtet. Am Freitag (immer von 11:00 bis 18:00 Uhr) gibt es als „Special“ das beliebte Kässpätzle-Essen. Alle wichtigen Infos sowie die Speisekarte finden Sie unter www.kaeserei-reissler.de
In der Boschstraße 3 ist seit September die Kaiser Käsealm in der der neue Käseladen der Landkäserei Reißler zu finden ist. Von Donnerstag bis Freitag 09:00 bis 18:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 13:00 Uhr werden Sie mit kleinen Frühstücken, Kaffee und Kuchen und Brotzeiten bewirtet. Am Freitag (immer von 11:00 bis 18:00 Uhr) gibt es als „Special“ das beliebte Kässpätzle-Essen. Alle wichtigen Infos sowie die Speisekarte finden Sie unter www.kaeserei-reissler.de
Gleich zu Beginn der Sommerferien hat der Theaterverein mit 16 Nordendorfer Kindern zusammen die Holzstelen im Dorf kreativ neu gestaltet. Neben einer Brotzeit und einer Spielrunde mit Ochs am Berg, hat uns unser Funzelino (Elmar Leib) bei einem leckeren Eis mit seiner Zauberkunst unterhalten.
Vielen lieben Dank an alle Kids für die schöne Bemalung und den tollen Ferientag. Das TVN-Team hat zwei Bilderstelen an der Blankenburger Straße und vor der Schule aufgestellt. Für die Dritten wird noch ein Platz am nördlichen Ende des Dorfes ausgesucht.
Ab dem 1. Januar 2025 wird die Grundsteuer in Deutschland neu berechnet. Dies geschieht aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts, um die Steuer gerechter zu gestalten. Berechnet wird die Grundsteuer so:
Grundsteuerbetrag = Messbetrag x Hebesatz
Wenn Sie bereits eine Grundsteuererklärung abgegeben haben, haben Sie wahrscheinlich auch schon neue Bescheide mit neuen Messbeträgen vom Finanzamt erhalten. Die Gemeinde legt den Hebesatz fest. Dieser war für Grundsteuer A und B seit langem bei 350%.
Mit der neuen Berechnungsgrundlage stand auch der Gemeinderat vor der Frage, inwiefern eine Anpassung des Hebesatzes notwendig sei. Denn: Die Gemeinde hat die zurückliegenden Krisen allesamt ohne eine Anpassung der Grundsteuern abgefedert: die Corona-Pandemie, die Verteuerungen aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und damit verbundene Energiepreissteigerungen. Die Hochwasser-Einsatzkosten, die Kosten für die Beseitigung der Hochwasserschäden und die allgemeinen Preissteigerungen (z.B. Tarifanpassungen) veranlassten den Gemeinderat zur Entscheidung, die Grundsteuerbelastung zu erhöhen.
In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung wurde deshalb beschlossen, den Hebesatz der Grundsteuer A auf 410 % festzulegen, den Hebesatz der Grundsteuer B auf 330 %.
Auch wenn der niedrigere Prozentwert bei der Grundsteuer B zunächst nach einer Senkung der Einnahmen ausschaut, entstehen durch die vom Finanzamt neu berechneten Messbeträge Mehreinnahmen für die Gemeinde in Höhe von etwa 97.000 EUR pro Jahr.
Der Gemeinderat hat diese Entscheidung mit dem Beschluss verknüpft, grundsätzlich jedes Jahr von diesen Einnahmen mind. 50.000 EUR eigenständig in zusätzlichen Hochwasserschutz zu investieren.
Uns ist bewusst, dass viele von uns gerade existenziellere Themen auf dem Tisch haben als Unkraut auf der Straße oder gar schon den kommenden Winter - in der Gemeinde geht es uns auch so. Um die Sicherheit und Sauberkeit in unserer Gemeinde dennoch zu gewährleisten, möchten wir auf folgende Pflichten hinweisen:
Hecken und Sträucher zurückschneiden
Eigentümer von Grundstücken sind verpflichtet, darauf zu achten, dass Hecken und Sträucher nicht in den öffentlichen Verkehrsraum ragen. Dies gilt besonders für Gehwege und Straßen, um die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Fahrzeuge nicht zu gefährden. Bitte schneiden Sie Ihre Bepflanzung regelmäßig zurück. Maßgebend ist die Grundstücksgrenze!
Straßenreinigung und Unkrautentfernung
Alle Grundstückseigentümer oder Nutzungsberechtigte müssen die an ihre Grundstücke angrenzenden öffentlichen Straßen sauber halten. Dies umfasst das regelmäßige Fegen und die Entfernung von Unrat, Laub sowie Unkraut auf Gehwegen und Straßenrändern. In der Regel sollte mindestens einmal im Monat gereinigt werden, bei Bedarf auch häufiger, insbesondere im Herbst bei starkem Laubfall. Kehricht gehört daraufhin in die Restmülltonne, nicht in die Biotonne. Diese Pflicht gilt auch, wenn Sie mit dem Grundstück an mehrere Straßen grenzen und gilt auch für die Hauptstraße.
Winterdienst
Im Winter sind Sie verpflichtet, die Gehwege vor Ihrem Grundstück werktags ab 7 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr von Schnee zu räumen und bei Glätte mit Sand oder Splitt zu streuen. Salz darf nur an besonders gefährlichen Stellen, wie z. B. an Treppen oder starken Steigungen, verwendet werden. Diese Pflichten bestehen bis 20 Uhr und müssen bei Bedarf wiederholt werden, um eine sichere Nutzung der Gehwege zu gewährleisten. Falls vor Ihrem Grundstück kein Gehweg verläuft, müssen Sie stattdessen einen 1 Meter breiten Streifen entlang der Straße von Schnee und Eis befreien und entsprechend streuen. Auch dieser Bereich ist so oft wie nötig zu sichern, um Unfälle zu vermeiden.
Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren zweimal im Jahr die Kehrmaschine durch die Gemeinde fahren lassen. Der Gemeinderat hat sich nun dafür ausgesprochen, diese freiwillige Leistung einzusparen. Bitte beachten Sie die Informationen zur Straßenreinigungspflicht.
In der Vergangenheit wurden seitens der Schule und Kita immer wieder Beschwerden an uns herangetragen, dass die Verkehrsregeln erkennbar nicht von jedem eingehalten werden. Insb. zu den Bring- und Abholzeiten ist dies mehr als kritisch. Oft sind es leider die Eltern selbst – natürlich nicht immer und natürlich nicht jede und jeder.
Ich möchte Sie deshalb gerne auf folgende Punkte aufmerksam machen, um deren Einhaltung ich Sie nachdrücklich auffordere:
• Bitte halten Sie die Geschwindigkeitsregelung in der gesamten Schäfflerstraße und den Zubringerstraßen (30 km/h bzw. 20 km/h vor Kita/Schule) ein. Es gibt keinen Grund schneller zu sein. Es ist sogar erlaubt, langsamer zu fahren.
• Parken Sie nicht auf den Behindertenparkplätzen, wenn Sie keine Berechtigung dazu haben – auch nicht kurz!
• Die Schäfflerstraße vor der Schule ist ein Flucht- und Rettungsweg und muss insb. für Einsatzfahrzeuge von Rettungsdienst und Feuerwehr immer freigehalten werden. Bitte parken Sie deshalb nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen und nicht auf Gehweg oder der Straße – auch wenn der Weg dann ein paar Meter länger ist.
• Eigentlich selbstverständlich: Parken Sie nicht vor/an/in gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten – auch nicht kurz. Diese befinden sich auf den Wegen zur Schule und Kita auf Höhe der Fahrradstellplätze und sind mit einem rot umrandeten Schild gekennzeichnet.
• Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass Sie Schrittgeschwindigkeit fahren müssen, wenn der Bus an der Bushaltestelle steht und das Warnblinklicht eingeschaltet hat.
Ich danke Ihnen herzlich für die Einhaltung dieser eigentlich selbstverständlichen Regelungen.
Der Schulsportplatz ist inzwischen teilweise zur Nutzung freigegeben. Alle befestigten Bereiche können genutzt werden, die angesäten Rasenbereiche dürfen noch nicht betreten werden.
In erster Linie dient das Gelände dem Schulsport, den Pausen und der Offenen Ganztagsschule. Die Nutzung der Sportanlage kann jeweils nach Schulschluss (an Schultagen ab ca. 16:00 Uhr) sowie an Wochenenden und in den Ferien von der Öffentlichkeit genutzt werden. Bitte nehmen Sie auf die Anwohner Rücksicht: keine laute Musik, kein Lärm v.a. in den Abendstunden.
Bitte behandeln Sie das Areal gut und nehmen Sie Ihren Müll wieder mit. In einem angebrachten Schaukasten an der Turnhalle veröffentlichen wir Regeln zur Nutzung.
Nachdem sich auf dem Gelände viele Kinder aufhalten ist das Betreten mit einem Hund grundsätzlich nicht erlaubt.
Sie haben im September eine Information des Abfallwirtschaftsbetriebs bekommen und wurden über die Einführung der gelben Wertstofftonne informiert. Sie ersetzt zum 1. Januar 2025 den gelben Sack. Bitte beachten Sie die Informationen, die Sie vom Abfallwirtschaftsbetrieb bekommen haben.
Wichtig zu wissen: Was darf rein in die Wertstofftonne?
Verpackungen wie
• Getränke- und Milchtüten, Kunststoffflaschen
• Konservendosen, Folientüten, Alufolie, leere Tuben, Styropor
• Imbissschalen
• Farbeimer (pinselrein und sauber)
• Alu-Schalen von Fertiggerichten
• Verpackungsstyropor
Haushalts- und Gebrauchsgegenstände aus Kunststoff und Metall wie
• Kerzenhalter
• Aufbewahrungsdosen
• Töpfe, Pfannen, Siebe, Kämme/Bürsten, Essbesteck
• Eimer, Becher, Schüsseln, Gießkannen, Schalen
• Backbleche
• Kinderspielzeug, Klarsichthüllen, Blumentöpfe
• Werkzeug, Nägel, Draht, Schrauben und vieles mehr
Alle Infos finden Sie auf der Webseite des Abfallwirtschaftsbetriebs.
Wir haben zur Vakuumkanalisation Informationen zusammengestellt, die wir Ihnen unter dem folgenden Link zum Download zur Verfügung stellen. Bitte informieren Sie sich aus eigenem Interesse über die Funktionsweise Ihres Kanalanschlusses.
Vakuumkanalisation
Die Bauarbeiten des neuen Rewe-Marktes in der Von-Stetten-Straße gehen planmäßig voran. Gebietsleiter Herr Dagdelen und die künftige Marktleiterin Frau May haben sich bereits bei der Gemeinde vorgestellt und angekündigt, dass die Eröffnung des Marktes am 20. November sein wird.
Leckere Speisen und süffiger Wein wartet auf Sie auf dem Weinfest des SV Nordendorf am 5. Oktober. Der Sportverein freut sich auf Ihr Kommen!
Das Dorffest in Blankenburg Anfang August war wieder einmal Anziehungspunkt für Blankenburg, Nordendorf und Umgebung. Danke allen Verantwortlichen und helfenden Händen für das stets tolle Fest!
Eine unglaubliche Solidarität hat uns während des Hochwassers erreicht. Nicht nur die vielen Ehrenamtlichen, sondern auch die zahlreichen Spenderinnen und Spender leisteten große Unterstützung. Die Pfarrgemeinde konnte rund 51.000 EUR an Betroffene ausgeben, auf dem gemeindlichen Spendenkonto sind knapp 240.000 EUR eingegangen. Fast 640 Einzelspenden aus ganz Deutschland machten das möglich. Die Stiftung Antenne Bayern hilft mit einer Spende von 30.000 EUR und die VR-Bank Handels- und Gewerbebank mit 25.000 EUR sind hier besonders zu erwähnen. Jede einzelne Spende war wertvoll. Im Namen aller Betroffenen darf ich den vielen großzügigen Spenderinnen und Spendern aufs Herzlichste danken!
Etwas mehr als 100 Anträge auf Unterstützung aus dem Spendenkonto sind bis zum 25. August bei der Gemeinde eingegangen.
Die Auswertung fand im Anschluss statt und Anfang September konnte das Geld von der Verwaltung an die Betroffenen ausgezahlt werden.