Bauantrag, Formulare und Vorlagen
Im bayerischen Baurecht gibt es gängige Verfahren, wenn jemand bauen möchte: das Freistellungsverfahren, die isolierte Befreiung und der Bauantrag.
Dieses Freistellungsverfahren ist eine vereinfachte Variante und kommt bei bestimmten Bauvorhaben in Betracht, die im Bebauungsplan vorgesehen sind. Wenn alle Vorgaben im Bebauungsplan eingehalten werden, kann das Bauvorhaben ohne Genehmigung der Behörde durchgeführt werden. Der Bauherr muss die Gemeinde lediglich informieren. Diese hat dann vier Wochen Zeit, das Bauvorhaben zu prüfen. Wenn die Gemeinde keine Einwände hat, darf gebaut werden. In diesem Verfahren muss der Bauantrag mit allen weiteren Unterlagen 3-fach in Papierform in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf eingereicht werden.
Es besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit, Wohnraum in Dachgeschossen im Freistellungsverfahren zu ermöglichen, auch wenn kein Bebauungsplan vorliegt.
Anträge auf isolierte Befreiung werden direkt über die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf 3-fach in Papierform eingereicht. Diese Möglichkeit besteht bei verfahrensfreien Vorhaben, die aber z. B. von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes abweichen. Somit braucht es lediglich die Zustimmung zur Abweichung und ansonsten keine Genehmigung.
Antrag auf isolierte Befreiung
Ein Bauantrag ist ein offizielles Verfahren, das notwendig ist, wenn man ein Bauvorhaben plant, das nicht in das einfachere Freistellungsverfahren fällt oder wenn es keinen Bebauungsplan gibt, an den man sich halten kann. Dabei prüft die zuständige Behörde, ob alle baurechtlichen Regeln eingehalten werden, bevor eine Genehmigung erteilt wird und mit dem Bau begonnen werden darf. Dieses Verfahren ist in der Regel umfangreicher und dauert länger.
Der Bauantrag wird direkt beim Landratsamt Augsburg eingereicht, die Gemeinde wird anschließend in das Verfahren einbezogen. Seit August 2021 können Bauanträge digital über das „Bayernportal“ eingereicht werden, wenn sie von einem bauvorlagenberechtigten Fachmann wie einem Architekten oder Ingenieur erstellt wurden. Die digitale Einreichung wird bevorzugt, weil sie eine schnellere Bearbeitung ermöglicht. Weitere Informationen zur digitalen Baugenehmigung und zum Online-Assistenten für die Bauantragsstellung findet man auf der Website des Landratsamtes Augsburg.
Digitaler Bauantrag
Darüber hinaus werden für Ihr Bauvorhaben ggf. weitere Unterlagen und Anträge notwendig:
Entwässerungsplan
Ein Entwässerungsplan ist ein wichtiger Teil der Bauplanung. Er zeigt, wie das Regen- und Abwasser von einem Grundstück sicher abgeleitet wird. Der Plan enthält genaue Informationen darüber, wo Abwasserrohre, Schächte und Anschlüsse liegen. Das Ziel ist, Überschwemmungen und Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden und sicherzustellen, dass das Wasser richtig abfließt.
Bevor gebaut werden darf, muss der Entwässerungsplan oft von der zuständigen Behörde genehmigt werden. In diesem Fall wird der Entwässerungsplan bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf eingereicht, und zwar entweder zusammen mit dem Bauantrag oder parallel dazu per E-Mail. Die Prüfung des Plans erfolgt gleichzeitig mit der Bearbeitung des Bauantrags.
Muster eines Entwässerungsplans
Ansprechpartner
Ver- und Entsorgung
Für Ihr Grundstück benötigen Sie Anschlüsse für Wasser und Abwasser. Während der Bauphase brauchen Sie wahrscheinlich auch Bauwasser, das vorübergehend bereitgestellt wird. Sie können die Anträge für diese Anschlüsse und für das Bauwasser direkt bei der Bauverwaltung einreichen, entweder per E-Mail oder in Papierform.
Antrag auf Bauwasser
Antrag auf einen Wasseranschluss
Antrag auf einen Abwasseranschluss
Ansprechpartner
Anträge auf Vermessung
Falls auf Ihrem Grundstück noch Vermessungsarbeiten nötig sind, müssen Sie diese beim Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung beantragen. Achten Sie darauf, den Antrag frühzeitig zu stellen. Falls es kurzfristig schnell gehen muss, können Sie gegen eine zusätzliche Gebühr eine bevorzugte Bearbeitung beantragen.
Antrag auf eine Grundstücksvermessung
Antrag auf Bauwasserhaltung
Wenn Sie während einer Baumaßnahme Grundwasser aus der Baugrube abpumpen müssen, benötigen Sie dafür eine Genehmigung. Die Antragsformulare dafür finden Sie auf der Internetseite des Landratsamtes Augsburg zum Download.
Antrag auf Bauwasserhaltung