Gebührenkalkulationen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung

Die Wasserversorgung und die Abwasserentsorgung müssen als Versorgungseinrichtungen kostendeckend arbeiten. Das bedeutet: Das Geld, das für den Unterhalt und die Investitionen in das Wasser- und Abwassernetz fließt, muss auch eingenommen werden. Um kostendeckend zu arbeiten, werden einerseits Ausgaben berücksichtigt, die im vergangenen Berechnungszeitraum lagen (2021 bis 2024), und die, die im kommenden Berechnungszeitraum voraussichtlich anstehen (2025 bis 2027).

Diese Kalkulation hat ergeben, dass der Wasserzweckverband (als Wasserversorger) die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser ab dem 1. Januar 2025 von 1,30 EUR/m³ auf 1,76 EUR/m³ anheben muss. Darüber hinaus wurde die Grundgebühr erhöht. Die Grundgebühr für einen normalen Hausanschluss mit bis zu 4 m³/h Dauerdurchfluss beläuft sich künftig auf 72 EUR/Jahr, bisher waren es 48 EUR/Jahr. Weitere Details zu diesem Thema können Sie unter www.schmuttergruppe.de nachlesen.

Auch in den Gebühren der Abwasserentsorgung gibt es Anpassungen, die aufgrund zahlreicher Investitionen in das Ortsnetz, den Unterhalt des Ortsnetzes sowie der Beteiligung an der Kläranlage Allmannshofen mit all ihren Herausforderungen notwendig werden. Die Kalkulation 2022 ergab damals einen Gebührenbedarf von 2,29 EUR/m³ Abwasser. Ursprünglich sollte dieser Preis erst Ende 2025 neu berechnet und zum 1. Januar 2026 angepasst werden. Die Kostenentwicklung der Abwassereinrichtungen ergab jedoch, dass früher gehandelt werden musste, um nicht ein Jahr später einen noch größeren Preissprung machen zu müssen. Die hohe Inflation, die allgemeine Kostensteigerung und die gestiegenen Betriebskostenumlagen der Kläranlage machen eine Anpassung der Abwassergebühr auf 3,69 EUR/m³ notwendig.