Winterdienst: Gemeinde und Bürger in der Pflicht

Seit dem 1. November ist der Bauhof der Gemeinde Nordendorf wieder in Bereitschaft, um Straßen von Eis und Schnee zu befreien. Ein plötzlicher Wintereinbruch kann jederzeit kommen. Ab 4:00 Uhr morgens stehen Wettermelder im Einsatz, um die Wetterlage zu überwachen. Ab 5:00 Uhr beginnt dann der Räum- und Streudienst des Bauhofs, der nach einem Prioritätenplan arbeitet.

Besonders wichtig sind dabei Einsatzwege für die Feuerwehr, Straßen mit Steigungen, Straßen mit Busverkehr sowie Hauptverkehrsstraßen zu öffentlichen Einrichtungen. In kritischen Fällen wird teilweise schon am Vorabend gestreut, um besonders gefährdete Bereiche zu sichern. Straßen in Wohngebieten werden nur bei extremer Glätte geräumt und gestreut. Für die Hauptstraße sowie die Verbindungsstraßen nach Ellgau, Ehingen und zum Schwaighof ist der Landkreis-Bauhof zuständig.

Der Bauhof leistet bei jedem Winterdienst-Einsatz hervorragende Arbeit. Dafür gebührt den Mitarbeitern großer Dank und Respekt. Leider behindern parkende Autos oft den reibungslosen Ablauf, und es kommt vereinzelt vor, dass Bürger ihren Unmut über die Straßenverhältnisse an den Mitarbeitern auslassen. Hier möchten wir nochmals daran erinnern: Auch die Bürgerinnen und Bürger haben die Pflicht, vor ihren eigenen Grundstücken für die Verkehrssicherheit zu sorgen.

Wie bereits in der letzten Bürgerinfo erwähnt, sind Grundstückseigentümer verpflichtet, von 7:00 bis 20:00 Uhr Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee zu räumen und bei Glätte zu streuen. Sollte kein Gehweg vorhanden sein, muss auf der Straße ein sicherer Weg freigemacht werden. Diese Pflicht gilt auch auf der gegenüberliegenden Straßenseite. So tragen Sie nicht nur zur Sicherheit bei, sondern auch zur Barrierefreiheit im Ort.

Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge nicht auf der Straße, sondern auf dem eigenen Grundstück zu parken, damit der Winterdienst reibungslos durchgeführt werden kann. Weitere Informationen, einschließlich der geltenden Räum- und Streupflicht, finden Sie in der entsprechenden Satzung auf unserer Website unter Ortsrecht

Der Bauhof wird auch wieder die vorhandenen Streugutkisten aufstellen. Die Standorte können Sie hier abrufen. Denken Sie daran, sich vorab einen Eimer Splitt zu besorgen, sodass Sie bei Glätte direkt etwas vorrätig haben.