Hochwassereinsatz: Erstattung von Lohnkosten

Zu Beginn der Hochwasserkatastrophe bekam die Verwaltung die Information, dass nur für aktive Feuerwehrdienstleistende die Erstattung von Lohnausfall an den Arbeitgeber ausbezahlt werden kann, wenn sie beim Hochwasser geholfen haben. Alle anderen Helfer müssten auf die Kulanz der Arbeitgeber hoffen oder Urlaub nehmen. Diese Information wurde an viele Ehrenamtliche weitergegeben.
Nun liegt der Verwaltung eine aktualisierte Information vor: Grundsätzlich ist zwar davon auszugehen, dass eine gewisse Solidarität und Bereitschaft, unentgeltliche Hilfe im akuten Notfall zu leisten, von allen Mitgliedern unserer Gesellschaft erwartet werden kann. Jedoch entstehen bei Großschadensereignissen (wie unserem Hochwasser) für Arbeitgeber ggf. Kosten für Lohnfortzahlungen, die nicht mehr zumutbar sind. Diese Lohnkosten können erstattet werden.
Das bedeutet, dass die Gemeinde die Kosten für die Fortzahlung der Lohnkosten genauso wie bei einem aktiven Feuerwehrmitglied erstatten muss. Antragsteller für die Lohnkostenerstattung sind die Arbeitgeber.
Wenn dies bei Ihnen bzw. Ihrem Arbeitgeber zutrifft, können Sie gerne ein Antragsformular für die Lohnkostenerstattung Ihres Arbeitgebers von uns erhalten. Schreiben Sie uns hierfür eine kurze Mail (info@nordendorf.de) oder holen Sie es im Bürgermeisteramt (Schäfflerstraße 27) ab.