Verkehrssicherungspflicht, Winterdienst und Straßenreinigungsverpflichtung
Hecken und Sträucher müssen geschnitten werden.
Achtet darauf, dass keine Äste auf Gehwege oder Straßen ragen.
Grundstücke müssen sauber gehalten werden.
Jeder ist verpflichtet, regelmäßig den Gehweg und die Straße zu reinigen.
Im Winter müsst ihr ab 7 Uhr Schnee räumen und bei Glätte streuen.
Salz darf nur an gefährlichen Stellen verwendet werden.
Diese Pflicht gilt bis 20 Uhr.