Schöffen- und Jugendschöffenwahl

In diesem Jahr findet für die Amtszeit 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen statt. Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter am Amtsgericht bzw. Landgericht und wirken neben den Berufsrichterinnen und -richtern gleichberechtigt an der Rechtsprechung mit.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde mit deutscher Staatsangehörigkeit, die am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sind und bei Bewerbung als Jugendschöffe/in, erzieherisch befähigt sind bzw. Erfahrung in der Jugenderziehung haben, reichen Ihre Bewerbung

•    bitte bis spätestens 20.02.2023 (Bewerbung als Jugendschöffe/in)
•    bzw. bis spätestens 03.04.2023 (Bewerbung als Schöffe/in)

bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf ein.

Den Bewerbungsvordruck finden Sie unter www.vg-nordendorf.de. Alternativ erhalten Sie den Vordruck bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, Schäfflerstraße 6, Zimmer 0.6 (Erdgeschoss).

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schoeffenwahl2023.de oder von unserer Ansprechpartnerin, Frau Kreuzer, unter 08273 9998-21 oder martina.kreuzer@vg-nordendorf.de

Infoblatt zum Jugendschöffenamt
Infoblatt zum Schöffenamt


Bildquelle: Edward Lich (Pixabay)